Mineralwasser steuerlich als Lebensmittel behandelnDatum: 21. 12. 2006Gourmet Report Archiv
Der Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) hat
unmittelbar vor der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent noch
einmal an die Regierungskoalition appelliert, Mineralwasser in die
Liste der Lebensmittel mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben
Prozent aufzunehmen. "Der hohe Pro-Kopf-Verbrauch von mehr als 127
Liter im Jahr zeigt, dass Mineralwasser für die Verbraucher längst zu
einem wichtigen Lebensmittel des täglichen Bedarfs geworden ist. Dem
muss die Steuerpolitik Rechnung tragen", verlangte der
VDM-Geschäftsführer Wolfgang Stubbe heute in Bonn.
Stubbe kritisierte den hohen Steuersatz für Mineralwasser als "Betrug" am Verbraucher. Die Bundesregierung selbst fordere die Bürger auf, Mineralwasser zu trinken und damit einen Beitrag zur gesunden Ernährung und zur Gesundheitsprävention zu leisten. "Wer diesem Rat der Bundesregierung folgt, wird dafür jetzt mit einer drastischen Steuererhöhung bestraft", so Stubbe. Er bezeichnete es als Unding, dass fast alle Lebensmittel und sogar Luxusgüter wie Gänseleber oder Trüffeln mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent belegt würden, die Verbraucher für Mineralwasser dagegen künftig einen zwölf Prozentpunkte höheren Steuersatz bezahlen müssten. Stubbe sprach sich dafür aus, die gesamte Liste der Güter mit ermäßigtem Steuersatz auf den Prüfstand zu stellen. Es werde sich dann zeigen, dass viele darin enthaltene Produkte als Lebensmittel des täglichen Bedarfs keine Rolle spielten. Die Liste müsse bereinigt werden, dann könne Mineralwasser ohne zusätzliche Belastung des öffentlichen Haushalts darin aufgenommen werden. Wie wichtig der Gesetzgeber Mineralwasser nehme, zeige die Tatsache, dass es als einziges Lebensmittel eine amtliche Anerkennung benötige. "Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass Mineralwasser nicht auch steuerlich wie wichtige andere Lebensmittel behandelt wird", erklärte Stubbe.
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