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US-Behörden ändern Einreisebestimmungen

Datum: 22. 09. 2005
Gourmet Report Archiv

 

Lufthansa erfasst erweiterte Daten ab 22. November elektronisch beim Check-in Ab dem 4. Oktober ändern die USA ihre Einreisebestimmungen. Die Fluggesellschaften sind dann verpflichtet, unter anderem die erste US-Aufenthaltsadresse ihrer Fluggäste bei Abflug an die US-Behörden zu übermitteln. Die Fluggesellschaften stehen zurzeit im Dialog mit den US-Behörden zur zeitlichen Umsetzung der neuen Regelungen. Als serviceorientierte Fluggesellschaft versucht Lufthansa, ihren Passagieren unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen durch die US-Behörden die Einreise so weit wie möglich zu erleichtern. Lufthansa wird die erforderlichen Daten deshalb direkt elektronisch beim Einchecken erfassen, um den Passagieren weiterhin eine einfache Einreise in die USA zu ermöglichen. Diese elektronische Erfassung findet ab dem 22. November statt und ermöglicht es, auch die Daten von umsteigenden Passagieren bereits am Zubringerflughafen in die Systeme einzugeben. Bis zum 22. November bleibt es in Abstimmung mit den US-Behörden bei der gegenwärtigen Praxis. Langfristig plant Lufthansa, das Einchecken für USA-Flüge am Flughafen zu beschleunigen und ab dem 2. Quartal 2006 die zusätzlichen Daten im Eigenvertrieb bereits bei der Reservierung im Internet, in den Call Centern oder an den Lufthansa Ticketschaltern zu erfassen. Die neuen Elemente für die erweiterte Datenerfassung („APIS Final Rule“) sind die erste Adresse während des Aufenthaltes in den USA, das Land des Wohnsitzes des Passagiers, der Ursprungs- und Endzielflughafen, die Information, ob der Fluggast sich im Transit befindet, der Reservierungscode sowie der Dokumententyp. Von der Adresserfassung ausgeschlossen sind nur US-Bürger, Passagiere mit Greencards und solche, die sich in den USA im Transit in ein Drittland befinden; außerdem Passagiere auf Flügen aus den USA. Die erfassten Daten werden vertraulich behandelt und nicht für kommerzielle Zwecke verwendet. Als Konsequenz der Anschläge des 11. September 2001 sind die Fluggesellschaften bereits seit November 2001 bei Flügen in die USA gesetzlich zur Übermittlung von Passdaten über das „Advanced Passenger Information System“ („APIS“) an die US-Behörden verpflichtet. Dabei werden Passdaten wie Vor- und Nachname, Nationalität, Passnummer, Geburtsdatum und Geschlecht beim Check-in für USA-Flüge elektronisch per Scanner aus dem maschinenlesbaren Pass erfasst und an die US-Immigration weitergeleitet.

 


 

 

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