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foodwatch: Bundesregierung muss für "Ohne Gentechnik"-Siegel staatliche Kontrolle garantieren

Datum: 27. 01. 2008
Gourmet Report Archiv

 

Vorbild Bio-Siegel - Bundestag beschließt neue Kennzeichnung

Für die vom Deutschen Bundestag beschlossene Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" fordert die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch von der Bundesregierung, dass sie ein Gütezeichen einführt, das der staatlichen Kontrolle unterliegt. Als "Ohne Gentechnik" können künftig tierische Lebensmittel wie Milch, Eier und Fleisch gekennzeichnet werden, bei deren Produktion keine gentechnisch veränderten Pflanzen verfüttert wurden.

Mit einem derartigen Siegel "Ohne Gentechnik" erhielten die Verbraucher laut foodwatch nach dem Bio-Siegel das zweite staatlich garantierte Gütezeichen bei Lebensmitteln. Diesem müssten die Verbraucher genauso vertrauen können wie dem Bio-Siegel. "Zusätzlich muss die Bundesregierung mit einer Informationskampagne dafür sorgen, dass dieses neue staatliche Siegel ein Erfolg wird", forderte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.

"Der Bundestag verbessert mit der Möglichkeit der 'Ohne Gentechnik'-Kennzeichnung die Wahlfreiheit der Verbraucher in einem entscheidenden Punkt", sagte Bode. Denn obwohl der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen von den meisten Bürgern abgelehnt werde, würden sie bislang zu Zwangsunterstützern einer umstrittenen Technologie gemacht. Schließlich lande der größte Teil gentechnisch veränderter Pflanzen im Futtertrog, ohne dass dies bei Fleisch und Milch für die Verbraucher erkennbar sei.

Für das Bio-Siegel regelt die Öko-Kennzeichenverordnung die Gestaltung und Kontrolle des Siegels. Lebensmittelhersteller melden ihre Produkte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung an. Staatlich zugelassene Kontrollstellen - von den Bundesländern überwacht - stellen sicher, dass die Öko-Verordnung eingehalten wird. Nach diesem Vorbild könne, so foodwatch, die Überwachung des "Ohne Gentechnik"-Siegels stattfinden.

Bei der Produktion tierischer Nahrungsmittel "Ohne Gentechnik" soll auf die Fütterung gentechnisch veränderter Pflanzen verzichtet werden. Grundsätzlich sind auch Beimengungen von gentechnisch veränderten Zusatzstoffen, Aromen und Vitaminen im Futter verboten. Diese Zusatzstoffe dürfen jedoch mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, wenn diese in geschlossenen Anlagen eingesetzt wurden.

 


 

 

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