Wichtige Verkehrsregeln in Rumänien und BulgarienDatum: 29. 12. 2006Gourmet Report Archiv
Mit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien in die Europäische Union dürfen sich Reisende auf Erleichterungen freuen, sollten jedoch auch Besonderheiten beachten. Der ADAC hat die wichtigsten Verkehrsregeln sowie Einreisebestimmungen für die EU-Neulinge zusammengestellt.
Die Einreise in beide Länder ist ab 1. Januar 2007 mit dem Personalausweis möglich, jedoch muss dieser für Rumänien mindestens sechs Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein. Kinder unter 16 Jahren benötigen für Bulgarien einen Kinderausweis mit Lichtbild oder den Kinderreisepass. In Rumänien genügt für Kinder unter zehn Jahren der Eintrag im Eltern-Reisepass. Autofahrern empfiehlt der ADAC dringend, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzuführen. Ein Internationaler Führerschein ist nicht notwendig. Die Promillegrenze in Bulgarien liegt bei 0,5 Promille, Bußgelder für Alkohol am Steuer beginnen bei 200 Euro. In Rumänien gilt die 0,0-Promillegrenze, Verstöße kosten mindestens 50 Euro. Wer die Höchstgeschwindigkeit um 20 km/ überschreitet, zahlt 15 Euro Bußgeld. In beiden Ländern darf innerorts mit 50 km/h gefahren werden, außerorts mit 90 km/h, Wohnmobile oder Gespanne sind auf 80 bzw. 70 km/h beschränkt. Das Tempolimit auf Autobahnen liegt in beiden Ländern bei 130 km/h. In Rumänien müssen Autofahrer ganzjährig mit Tagfahr- oder Abblendlicht fahren.
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