Neue Regeln für Rucksackurlauber am Grand CanyonDatum: 19. 01. 2010Gourmet Report Archiv
Northern Arizona
Neue Regeln für Rucksackurlauber am Grand Canyon Ab dem 1. Februar 2010 gelten neue Regeln für die Erlaubnis von Rucksackreisenden, die planen, im Grand Canyon National Park zu campen. Vom ersten Februartag an werden nur noch schriftliche Gesuche, die frühestens vier Monate vor Antritt der Reise eingehen, berücksichtigt. Anträge werden per Fax, per e-Mail oder durch persönliche Übergabe entgegengenommen. Alle Gesuche, die vor 17.00 Uhr eines Tages eingehen, werden durch ein Computersystem beliebig zur Berücksichtigung geordnet. Dadurch soll vermieden werden, dass diejenigen, die ihr Gesuch persönlich abgeben, begünstigt werden vor anderen Campingwilligen. Der National Park Service plant, letztlich zu einem Online-Reservierungssystem zu wechseln. Camping im Grand Canyon National Park ist bei Rucksackreisenden so beliebt, dass nur etwa der Hälfte aller Anträge stattgegeben werden kann. Der Grand Canyon, eine der imposantesten Felsenschluchten der Welt, erstreckt sich über eine Länge von etwa 257 Kilometern, ist an der weitesten Stelle 16 Kilometer breit und etwa 1,6 Kilometer tief. Weitere Informationen über den Grand Canyon National Park erhalten Interessierte auf der Internetseite www.nps.gov/grca/index.htm.
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